| |
|
|
|
Verhaltensauffälligkeiten
Verhaltensauffälligkeiten sind ein brisantes Thema in der wissenschaftlichen wie auch in der öffentlichen Diskussion. Insbesondere populäre Ratgeberliteratur treibt die Diskussion um dieses Thema voran - besonders mit Bezug auf die verschiedenen Ausprägungen der Aufmerksamkeitsdefizit/-Hyperaktivitätsstörung (ADHS).
Definition
Eine gesicherte Definition für den Begriff "Verhaltensauffälligkeit" gibt es bisher nicht. Generell bezeichnet er die so genannten Störungen des Sozialverhaltens. Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Dr. Hans-Christoph Steinhausen beschreibt ihn jedoch als eine sehr umfassende Sammelbezeichnung (Steinhausen 2006). Daher bleibt dem Begriff kaum etwas Spezifisches.
Begriffliche Probleme
Synonym werden auch die Endungen -störung oder -besonderheit verwendet, welche ebenso ihre Plausibilität besitzen. Vor allem zeigen sie jedoch auf, welche subjektiven Vorstellungen jeweils bestehen können., wenn Phänomene abweichenden Verhaltens beschrieben werden. "Störung" hat als Begriff letztendlich den Grund in einer Umwelt und in den Vorstellungen von Menschen, die bestimmtes Verhalten als störend empfingen. "Besonderheit" ist eher ein Abweichungen akzeptierender Begriff, welcher jedoch seltener vom betroffenen Umfeld (Eltern, Lehrer, Partner etc.) akzeptiert wird, da er zumindest teilweise ein Gewährenlassen bei verhaltensbedingten Abweichungen impliziert. "Auffälligkeit" ist scheinbar ein neutraler Begriff, jedoch trifft auch er nicht den Kern der Phänomene abweichenden menschlichen Verhaltens. Es besteht daher eine begriffliche Problematik, die bis heute ungeklärt ist. Folgend soll daher weiter von den "Störungen des Sozialverhaltens" gesprochen werden.
Diagnosestellung
Störungen des Sozialverhaltens werden in den international von Ärzten und Psychologen angewandten diagnostischen Kriterienkatalogen ICD-10 (Dilling et al. 2006) und DSM-IV (Saß et al. 2003) ermittelt. Nur diese Berufgruppen dürfen überhaupt eine solche Diagnose stellen. Ein entsprechender Verdacht kann zwar von SozialarbeiterInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, ErzieherInnen oder LehrerInnen geäußert werden. Jedoch bedarf die diagnostische Abklärung und damit der Anspruch auf Hilfe, letztlich immer einer fachlichen Untersuchung.
Recht
Rechtlich ist die Diagnostik ebenso wie der Anspruch auf therapeutusche Hilfe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt, welches vorwiegend im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu finden ist. Demnach haben Kinder:
„Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“ (SGB VIII)
Weiterhin wird beschrieben, dass eine endgültige Diagnosestellung erst möglich ist, wenn das abweichende Verhalten:
1. an mindestens zwei verschiedenen Orten auftritt und
2. über sechs Monate hinweg besteht.
Diese Anmerkungen sind besonders wichtig, da viele Ärzte in der Praxis Diagnosen zu rasch stellen und damit häufig eine Psychiatrisierung völlig normaler Entwicklungsschritte geschieht. Im April 2008 wurde dies an der Universität Jena von einem Psychiater des Uni-Klinikums bestätigt.
Kontroverse um tatsächliche Krankheit des Individuums oder kulturell erzeugte Krankheiten
Krankheiten lassen sich objektiv mit diagnostischen Mitteln untersuchen. Die Medizin hält verschiedenste Verfahren bereit - etwa psychologische Tests, neuroradiologische, neurophysiologische und biochemische Untersuchungen. Diese können helfen Abweichungen zu erkennen. Diese Abweichungen gehen von einer Norm aus, die festgelegt wird. Krankeiten und insbesondere psychiche Störungen gehen daher jedoch deutlich einher mit dem, was Gesellschaften als krank definieren. In einigen Kulturen wird Verhalten nicht als abweichend gedeutet, da die Akzeptanz und damit die "statistische Streuung" menschlichen Verhaltens weiter gefasst ist. Freilich treten in diesen Fällen psychische Störungen seltener auf. In folgendem Beitrag (Video) erklärt Manfred Spitzer etwas vereinfacht die Problemlage der kulturellen Erzeugung von Aufmersamkeitsstörungen:
http://www.br-online.de/br-alpha/geist-und-gehirn-manfred-spitzer-gehirnforschung-ID1222262550602.xml
Weitere Artikel zu Ursachen und therapeutischen Ansätzen bei Störungen des Sozialverhaltens finden Sie auf dieser Homepage im Bereich "Alle Artikel (anklicken)".
Literaturnachweise:
Dilling, H, Mombour, W., Schmidt, M.H. et al. (Hrsg.) (2006): Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F) Diagnostische Kriterien für Forschung und Praxis, Bern.
Saß, H., Wittchen, H.U., Zaudig, M. et al. (2003): Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen - Textrevision - DSM-IV-TR, Göttingen u.a.
Steinhausen, H.C. (2006): Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. München.
Ulf Sauerbrey, 26.06.2009

|
|
| |
|
|